Kinderschutz

Sicherheit und Schutz haben bei uns oberste Priorität

Unser Schutzkonzept

Als Träger gemäß § 8a SGB VIII und § 37a SGB IX arbeiten wir mit einem umfassenden Gewaltschutz- und Kinderschutzkonzept.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch ist für uns nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine ethische Grundhaltung. Unser Kinderschutzkonzept basiert auf präventiven Maßnahmen, klaren Handlungsrichtlinien und einer Kultur der Achtsamkeit und des Respekts.

Unsere Grundprinzipien

Kindzentrierter Ansatz & Würdeerhalt

Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt aller Entscheidungen. Jedes Kind wird mit Respekt und Würde behandelt.

Transparente Kommunikation

Offene, ehrliche Kommunikation mit allen Beteiligten schafft Vertrauen und ermöglicht frühzeitiges Erkennen von Problemen.

Klare Meldewege

Strukturierte und eindeutige Verfahren bei Verdachtsfällen gewährleisten schnelles und angemessenes Handeln.

Kooperation mit externen Fachstellen

Enge Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Beratungsstellen und anderen Fachkräften für optimalen Schutz.

Rechtliche Grundlagen

§ 8a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Als Träger der Jugendhilfe haben wir den gesetzlichen Auftrag:

  • Risikoeinschätzung bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung
  • Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft bei der Gefährdungseinschätzung
  • Einbeziehung der Eltern und des Kindes in die Gefährdungseinschätzung
  • Hinwirkung auf Inanspruchnahme von Hilfen bei den Eltern
  • Information des Jugendamtes bei unabwendbarer Gefährdung

§ 37a SGB IX - Gewaltschutz

Im Bereich der Eingliederungshilfe verpflichtet uns das Gesetz zu:

  • Gewaltschutzkonzepten zur Prävention von Gewalt
  • Beschwerdemöglichkeiten für Leistungsberechtigte
  • Aufklärungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende
  • Verhaltenskodex für den Umgang mit Schutzbefohlenen
  • Regelmäßiger Überprüfung der Schutzmaßnahmen

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Wir handeln strukturiert nach einem klaren Handlungsleitfaden

1

Wahrnehmung

Erkennen von Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung

2

Dokumentation

Sorgfältige Dokumentation aller Beobachtungen und Anhaltspunkte

3

Interne Beratung

Austausch mit der Leitung und dem Team zur ersten Einschätzung

4

Externe Fachberatung

Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (8b-Beratung)

5

Risikoeinschätzung

Gemeinsame Bewertung des Gefährdungsrisikos mit der Fachkraft

6

Maßnahmen

Einleitung geeigneter Schutzmaßnahmen oder Meldung an das Jugendamt

Fachliche Anbindung

Zusammenarbeit mit qualifizierten externen Fachstellen

8b-Beratung des Jugendamtes Duisburg

Unsere Hauptansprechpartner für Kinderschutzfragen:

  • Qualifizierte insoweit erfahrene Fachkräfte
  • Anonyme Beratung bei Verdachtsfällen
  • Unterstützung bei Risikoeinschätzungen
  • Begleitung bei schwierigen Entscheidungen
  • Regelmäßige Fallsupervisionen

Weitere Kooperationspartner

Unser Netzwerk für umfassenden Kinderschutz:

  • Kinderschutzbund Duisburg - Beratung und Unterstützung
  • Caritas - Familienhilfe und Beratung
  • Wildwasser Duisburg - Spezialisiert auf sexuelle Gewalt
  • Erziehungsberatungsstellen - Präventive Unterstützung
  • Therapeutische Praxen - Fachliche Einschätzungen

Präventive Maßnahmen

Vorbeugung ist der beste Schutz

Schulungen & Fortbildungen

  • Regelmäßige Kinderschutz-Schulungen
  • Sensibilisierung für Gefährdungsanzeichen
  • Deeskalationstraining
  • Kommunikationstraining
  • Rechtliche Grundlagen

Regelmäßige Risiko-Einschätzungen

  • Systematische Beobachtung
  • Dokumentation von Auffälligkeiten
  • Regelmäßige Teamgespräche
  • Externe Supervision
  • Präventive Interventionen

Interne Reflexionsprozesse

  • Regelmäßige Fallbesprechungen
  • Kollegiale Beratung
  • Supervision durch externe Fachkräfte
  • Qualitätszirkel Kinderschutz
  • Kontinuierliche Verbesserung

Unser Verhaltenskodex

Grundsätze im Umgang mit Kindern

  • Respektvoller Umgang - Jedes Kind wird mit Würde behandelt
  • Grenzen achten - Körperliche und emotionale Grenzen werden respektiert
  • Transparenz - Alle Handlungen sind nachvollziehbar und begründbar
  • Partizipation - Kinder werden altersgerecht einbezogen
  • Beschwerderecht - Kinder können sich jederzeit beschweren
  • Vertraulichkeit - Persönliche Informationen werden geschützt

Verbindliche Standards

  • Vier-Augen-Prinzip bei kritischen Situationen
  • Dokumentationspflicht bei besonderen Vorkommnissen
  • Meldepflicht bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
  • Fortbildungspflicht für alle Mitarbeitenden
  • Schweigepflichtentbindung bei Gefährdung
  • Regelmäßige Überprüfung der Schutzmaßnahmen

Beschwerdemöglichkeiten

Jeder hat das Recht, sich zu beschweren

Für Kinder

Kinder können sich beschweren bei:

  • Ihrer Schulbegleitung
  • Der Teamleitung
  • Den Eltern
  • Lehrkräften
  • Externen Beratungsstellen

Für Eltern

Eltern können sich wenden an:

  • Die Geschäftsleitung
  • Das Jugendamt
  • Externe Ombudsstellen
  • Beratungsstellen
  • Aufsichtsbehörden

Für Schulen

Schulen haben Ansprechpartner:

  • Direkte Teamleitung
  • Geschäftsführung
  • Fachaufsicht
  • Schulaufsicht
  • Jugendamt

Fragen zum Kinderschutz?

Wir informieren Sie gerne über unser Schutzkonzept und beantworten alle Ihre Fragen