Sicherheit und Schutz haben bei uns oberste Priorität
Als Träger gemäß § 8a SGB VIII und § 37a SGB IX arbeiten wir mit einem umfassenden Gewaltschutz- und Kinderschutzkonzept.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch ist für uns nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine ethische Grundhaltung. Unser Kinderschutzkonzept basiert auf präventiven Maßnahmen, klaren Handlungsrichtlinien und einer Kultur der Achtsamkeit und des Respekts.
Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt aller Entscheidungen. Jedes Kind wird mit Respekt und Würde behandelt.
Offene, ehrliche Kommunikation mit allen Beteiligten schafft Vertrauen und ermöglicht frühzeitiges Erkennen von Problemen.
Strukturierte und eindeutige Verfahren bei Verdachtsfällen gewährleisten schnelles und angemessenes Handeln.
Enge Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Beratungsstellen und anderen Fachkräften für optimalen Schutz.
Als Träger der Jugendhilfe haben wir den gesetzlichen Auftrag:
Im Bereich der Eingliederungshilfe verpflichtet uns das Gesetz zu:
Wir handeln strukturiert nach einem klaren Handlungsleitfaden
Erkennen von Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung
Sorgfältige Dokumentation aller Beobachtungen und Anhaltspunkte
Austausch mit der Leitung und dem Team zur ersten Einschätzung
Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (8b-Beratung)
Gemeinsame Bewertung des Gefährdungsrisikos mit der Fachkraft
Einleitung geeigneter Schutzmaßnahmen oder Meldung an das Jugendamt
Zusammenarbeit mit qualifizierten externen Fachstellen
Unsere Hauptansprechpartner für Kinderschutzfragen:
Unser Netzwerk für umfassenden Kinderschutz:
Vorbeugung ist der beste Schutz
Jeder hat das Recht, sich zu beschweren
Kinder können sich beschweren bei:
Eltern können sich wenden an:
Schulen haben Ansprechpartner:
Wir informieren Sie gerne über unser Schutzkonzept und beantworten alle Ihre Fragen