Kinderschutz
Sicherheit und Schutz haben bei uns oberste Priorität
Unser Schutzkonzept
Als Träger gemäß § 8a SGB VIII und § 37a SGB IX arbeiten wir mit einem umfassenden Gewaltschutz- und Kinderschutzkonzept.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch ist für uns nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern eine ethische Grundhaltung.
Unser Kinderschutzkonzept basiert auf präventiven Maßnahmen, klaren Handlungsrichtlinien und einer Kultur der Achtsamkeit und des Respekts.
Unsere Grundprinzipien
Kindzentrierter Ansatz & Würdeerhalt
Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt aller Entscheidungen.
Jedes Kind wird mit Respekt und Würde behandelt.
Transparente Kommunikation
Offene, ehrliche Kommunikation mit allen Beteiligten schafft Vertrauen
und ermöglicht frühzeitiges Erkennen von Problemen.
Klare Meldewege
Strukturierte und eindeutige Verfahren bei Verdachtsfällen gewährleisten schnelles und angemessenes Handeln.
Kooperation mit externen Fachstellen
Enge Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Beratungsstellen und anderen Fachkräften für optimalen Schutz.
Rechtliche Grundlagen
§ 8a SGB VIII - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Als Träger der Jugendhilfe haben wir den gesetzlichen Auftrag:
- Risikoeinschätzung bei Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung
- Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft bei der Gefährdungseinschätzung
- Einbeziehung der Eltern und des Kindes in die Gefährdungseinschätzung
- Hinwirkung auf Inanspruchnahme von Hilfen bei den Eltern
- Information des Jugendamtes bei unabwendbarer Gefährdung
§ 37a SGB IX - Gewaltschutz
Im Bereich der Eingliederungshilfe verpflichtet uns das Gesetz zu:
- Gewaltschutzkonzepten zur Prävention von Gewalt
- Beschwerdemöglichkeiten für Leistungsberechtigte
- Aufklärungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende
- Verhaltenskodex für den Umgang mit Schutzbefohlenen
- Regelmäßiger Überprüfung der Schutzmaßnahmen
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Wir handeln strukturiert nach einem klaren Handlungsleitfaden
Wahrnehmung
Erkennen von Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung
Fachliche Einschätzung
Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (IeFK)
Gespräch mit Eltern
Einbeziehung der Sorgeberechtigten (sofern der Schutz nicht dadurch gefährdet wird)
Maßnahmen
Angebote zur Hilfe oder bei akuter Gefahr Informierung des Jugendamtes
